Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz wird das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) geändert. Die Tatbestände der Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen im HKJGB gebündelt werden. Hierdurch werden die Fördersystematiken vereinheitlicht und übersichtlicher. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung im HKJGB neu geregelt, mit dem Ziel, den Trägern mehr Gestaltungsspielräume und Flexibilität zu gewähren. Das Gesetz soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.